Was tun Sie dafür, um die Versorgung von psychisch kranken Menschen zu verbessern?
Am 11.03.2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss unter dem Druck
des GKV-Spitzenverbandes entschieden, die Vergütung für
psychotherapeutische Leistungen ab dem 01.04.2026 pauschal um 4,5% zu
kürzen. Dies bedeutet für meine Praxis eine erhebliche
Mindereinnahme. Gleichzeitig steigen die laufenden Kosten. Die Abwertung ist
somit ein realer Eingriff in die wirtschaftliche Stabilität ambulanter
psychotherapeutischer Versorgung. Es geht zudem um die
gesellschaftliche Relevanz einer solchen hochwirksamen Maßnahme wie
der Psychotherapie .
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Entscheidungen über die Vergütung von Leistungen im ambulanten und stationären Bereich grundsätzlich in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens getroffen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt und zu Unmut führt. Es ist unser aller Anliegen eine qualitativ hochwertige und bedarfsorientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
Allerdings bitte ich auch um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Selbstverständlich wird das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ebenso besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Die Länder wiederum sind zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidungsfindung oder Beschlussfassung eingebunden (gewesen) und haben keine Möglichkeiten der Einflussnahme.
Nach Rücksprache mit dem Hessischen Gesundheitsministerium kann ich Ihnen mitteilen, dass das Land Hessen gleichwohl aktuell im Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit, um die Auswirkungen der Beschlüsse zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann

