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Portrait von Angelika Glöckner
Antwort 16.02.2023 von Angelika Glöckner SPD

Meine Rückabstimmung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu der von Ihnen beschriebenen Fragestellung
hat ergeben, dass bei einem Zahlungsverzug unter bestimmten Umständen Kündigungen des Mietverhältnisses durch den Vermieter möglich sind.

Tanja Prinz
Antwort 02.02.2023 von Tanja Prinz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Wir müssen den Wohnungsbestand konsequent schützen. Spekulativen Leerstand und den Abriss von intaktem Wohnraum können wir uns nicht mehr leisten. Durch ein verschärftes Zweckentfremdungsverbotsgesetz, Vorgaben in der Bauordnung sowie mit einem Miet- und Wohnungskataster müssen wir diese Missstände abstellen.

Antwort ausstehend von Lucas Schaal CDU
Antwort ausstehend von Jürgen Bernd Frank Mickley AfD
Antwort ausstehend von Michael Bahles FDP
Antwort ausstehend von Max Landero SPD