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Meine Rückabstimmung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu der von Ihnen beschriebenen Fragestellung
hat ergeben, dass bei einem Zahlungsverzug unter bestimmten Umständen Kündigungen des Mietverhältnisses durch den Vermieter möglich sind.
Wir müssen den Wohnungsbestand konsequent schützen. Spekulativen Leerstand und den Abriss von intaktem Wohnraum können wir uns nicht mehr leisten. Durch ein verschärftes Zweckentfremdungsverbotsgesetz, Vorgaben in der Bauordnung sowie mit einem Miet- und Wohnungskataster müssen wir diese Missstände abstellen.