Antwort 26.08.2021 von Carina Beckmann Volt
Neben dem Lobbyregister muss der "exekutive Fußabdruck“ von Lobbyisten deutlicher herausgestellt sowie Ausnahmen vom Lobbyregister unterbunden werden.
Neben dem Lobbyregister muss der "exekutive Fußabdruck“ von Lobbyisten deutlicher herausgestellt sowie Ausnahmen vom Lobbyregister unterbunden werden.
der sogenannte “exekutive Fußabdruck“, der die Kontakte zwischen Bundesregierung und Lobbyisten dokumentiert, ist dringend notwendig.
Der legislative Fußabdruck soll sichtbar machen, wenn Gesetzentwürfe der Regierung bereits im Entstehen von Lobbyist*innen beeinflusst werden.
Grundsätzlich finde ich, dass wir als Abgeordnete den BürgerInnen zu Transparenz verpflichtet sind und dass meine Fraktion und andere in diese Richtung in den vergangenen Jahren schon ein paar gute Entwicklungen erreicht haben