Antwort 03.08.2026 von Daniel Rinkert SPD
Laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, können auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden.
Laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, können auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden.
Die behauptete Kürzungskaskade ist weder gesetzlich angeordnet noch belastbar berechnet
Mir war und ist klar, dass dieses Gesetz kein "Wohlfühlgesetz" werden würde.
Wenn Sie mich fragen, was oder welche Zuschrift mich besonders bewegt hat: Es war und ist das Gesamtbild, das ich aus all diesen Nachrichten und Praxisbeispielen gewonnen habe.
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Ich und meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen gestimmt.