
 Antwort 15.08.2023 von Marco Buschmann   FDP
Bei Untätigkeit von Behörden besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage bei den Verwaltungsgerichten einzureichen.

Bei Untätigkeit von Behörden besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage bei den Verwaltungsgerichten einzureichen.

Bei der Rücknahme des Antrags können zwischen 25€ und 255€ Gebühren erhoben werden.

Eine Identitätsklärung wird auch nach der Reform weiterhin notwendig sein. Diese erfolgt im Normalfall über einen gültigen Reisepass des Herkunftslandes.

in Deutschland besteht Ausweispflicht.

Der Modernisierung, Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsvorgängen wird im Freistaat Sachsen ein hoher Stellenwert zugemessen.
