Frage von Dirk M. • 08.09.2025

Antwort ausstehend von Jule Wenzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erst wenn entsprechende Entwürfe verfügbar sind, werden solche Details erkennbar und bewertbar – auch für mich als Abgeordneten.
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.
Wichtig für Sie: Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der CDU nur darauf verständig, die Wahlfreiheit zu Pauschale Beihilfe/GKV/PKV für neu-verbeamtete Personen einzurichten. Ihre Person ist demnach nur betroffen insofern Sie neu verbeamtet werden. Falls Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, gilt das für Sie nicht.