Sehr geehrter Herr Krückel, glauben Sie/die Landesregierung, dass ein Ausschluss der Bestandsbeamten in der freiwillig gesetzlichen Versicherung nach dem Gleichheitsgrundsatz juristisch haltbar ist?
Nach welchem Recht sollte ein Beamter, der sich unter den neuen Bedingungen für das Modell der freiwillig gesetzlichen Versicherung entscheidet, ein Anrecht auf pauschale Beihilfe haben und zugleich sollten alle, die dies zu einem vorherigen Zeitpunkt taten, von der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen bleiben. Laut ständiger Rechtssprechung ist der Anspruch auf Beihilfeleistungen bei freiwillig gesetzlicher Versicherung verwirkt, weil die Sachleistungen der GKV die Gesundheitsversorgung vollständig abdeckt. Die faire pauschale Beihilfe schafft hier eine neue, gerechtere Rechtslage. Wieso sollte diese nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht jenen zugute kommen, die sich nach altem Recht für die GKV entschieden haben. Sie steuern auf eine Prozesskaskade zu. Wurden diese Aspekte erwogen?
Sehr geehrter Herr S.,
Zu konkreten Ausgestaltungsdetails und darauf basierenden juristischen Erwägungen kann ich mich nicht äußern, da noch kein Gesetzesentwurf oder Eckpunktepapier vorliegt. Erst wenn entsprechende Entwürfe verfügbar sind, kann eine inhaltlich fundierte Bewertung verschiedener Regelungsoptionen erfolgen.
Allerdings bin ich selbst kein Jurist und muss mich auf die Expertise der Juristinnen und Juristen der Regierung bzw. meiner Fraktion verlassen. In diesem Sinne gehe ich stets davon aus, dass rechtsichere Gesetzestexte entworfen werden.
Freundliche Grüße
Bernd Krückel MdL

