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Thorsten Frei
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Frage von Dietmar B. •

Der Bund zahlt für Bürgergeldempfänger einen Betrag, der laut GKV nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten deckt. Warum müssen die Beitragszahler der GKV die Differenz allein zahlen?

Herr Frei, die CDU führt die Regierung und hat uns versprochen, es wird "alles" besser.

Hat bei den ganzen,von Merz gemachten,Versprechen, auf die letzendlich der Wahlsieg der CDU basiert, jemand in der CDU analysiert, dass auch der potentielle Koalitionspartner diese Versprechen mit trägt? Oder hat Merz für den Wahlsieg alles mögliche versprochen, ohne sich der Zustimmung des Koalitionspartners sicher zu sein?

Ich frage ganz konkret,immer mehr Bürgergeldbezieher belasten die Beitragszahler der GKV.

Die Versorgung der Bürgergeldempfänger ist aber nicht die Aufgabe der Beitragszahler der GKV allein, sondern Pflicht der ganzen Solidargemeinschaft (auch Private, Selbständige und Beamte), oder?

1. Der Bund zahlt für Bürgergeldempfänger einen Betrag, der laut GKV nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten deckt. Warum? Sind die GKV Mitglieder "Melkkuh"?

2.Warum ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung gezwungen, den Bund zu verklagen, um die Finanzierung zu regeln?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

erst letzten Monat hat sich die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte "FinanzKommission Gesundheit" in ihrer konstituierenden Sitzung in Berlin auf das weitere Vorgehen zur Erarbeitung von Maßnahmen für umfassende Reformen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt. Die Kommission soll konkrete Maßnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite der GKV vorschlagen, mit denen der Beitragssatz in der GKV bereits ab dem Jahr 2027 dauerhaft stabilisiert werden kann. Damit die hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können, ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Einen ersten Bericht soll die Kommission bereits Ende März 2026 vorlegen. Dieser Bericht soll kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze ab dem Jahr 2027 vorschlagen. Ein zweiter Bericht ist bis Dezember 2026 vorzulegen und soll Reformoptionen für strukturelle Anpassungen der GKV aufzeigen, die das Ausgabenwachstum in der GKV mittel- bis langfristig wesentlich reduzieren und den Herausforderungen auf der Einnahmenseite begegnen. In diesem Prozess werden sicherlich auch die von Ihnen zurecht aufgeworfenen Fragen thematisiert. Aufgrund des dargelegten, engen Zeitrahmes dürfen wir uns alsbald mit den konkreten Lösungsvorschlägen der Kommission auseinandersetzen - die in Rede stehenden und noch zu erstellenden Berichte sollten wir dazu aber zuerst einmal gründlich lesen.

Logischerweise sind wir bei der Wahl mit unserem Programm angetreten. Da wir aufgrund des Wahlergebnisses auf eine Koalitionsregierung zu verständigen hatten, haben wir die offenen Fragen im Koalitionsausschuss geklärt. Dieser Vertrag ist nun die Grundlage unserer Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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