Frage von Maike H. • 01.03.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Was die Kabinettsmitglieder hier an Aufwendungen für Stylingmaßnahmen tätigen, unterliegt ihrer eigenen Entscheidung.
Öffentliche Mittel für humanitäre Hilfe ja - für die Lieferung von Waffen nein
Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, aber gilt als Einkommen und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Das Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, gilt allerdings als Einkommen, muss bei der Steuererklärung angegeben werden und kann damit den Steuersatz erhöhen.