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Auf die Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften habe ich als Abgeordneter keinen unmittelbaren Einfluss. Ich gehe aber davon aus, dass der Abschluss für den TV-L nicht schlechter als für den TVöD ausfällt.
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Eine Verpflichtung zum Einbau einer sogenannten Standklimaanlage ist nur EU-rechtlich möglich und derzeit ist diese in den europäischen Zulassungsrichtlinien (nach denen LKW zugelassen sind) nicht aufgeführt.
Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert allen Beschäftigten das Recht auf Koalitionsfreiheit und schützt vor Zwang, einer Gewerkschaft beizutreten.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Habeck. Wenden Sie sich gerne an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales.