Frage von Jay S. • 05.10.2023

Antwort ausstehend von Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Eine Verpflichtung zum Einbau einer sogenannten Standklimaanlage ist nur EU-rechtlich möglich und derzeit ist diese in den europäischen Zulassungsrichtlinien (nach denen LKW zugelassen sind) nicht aufgeführt.
Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert allen Beschäftigten das Recht auf Koalitionsfreiheit und schützt vor Zwang, einer Gewerkschaft beizutreten.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Habeck. Wenden Sie sich gerne an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales.