Antwort ausstehend von Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 10.06.2025 von Sascha van Beek CDU
Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Antwort 20.05.2025 von Joachim Herrmann CSU
Gleichzeitig möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass die Festlegung von Strafrahmen im Strafgesetzbuch (StGB) in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Antwort 14.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Insofern sehe ich keine politische Entwicklung, die zu seiner Streichung führen könnte.
Antwort 05.05.2025 von Stephan Brandner AfD
Ja
Antwort ausstehend von Anja Karliczek CDU