Sehr geehrte Frau Wulf, sind Sie bereit, ein Strafgesetz zu unterstützen,das Steuergeldverschwendung bestraft?

Verschwendung von öffentlichen Mitteln muss vermieden und Missbrauch konsequent verfolgt werden. In Deutschland gibt es hierfür bereits klare rechtliche Regelungen, insbesondere den Straftatbestand der Untreue, Paragraph 266 des Strafgesetzbuches, der den fahrlässigen und vorsätzlichen Missbrauch von Haushaltsmitteln unter Strafe stellt.
Als CDU sind wir der Auffassung, dass die bestehenden Gesetze ausreichen, um Steuergeldverschwendung strafrechtlich zu verfolgen. Eine Ausweitung des Strafrechts auf jede Form politischer Fehlentscheidungen oder verwaltungsbedingter Fehler würde die Handlungsfähigkeit von Politik und Verwaltung erheblich einschränken und zu einer zunehmenden Lähmung politischer Entscheidungen führen. Wir setzen vielmehr auf wirksame Kontrollmechanismen wie den Bundesrechnungshof, unabhängige Prüfungen, eine transparente Haushaltsführung sowie eine engagierte Zivilgesellschaft und Medien als wichtige Kontrollinstanzen.