Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht des Senats. Deshalb steht es Frau Veit als Präsidentin der Bürgerschaft selbstverständlich frei, sich zu diesem und zu anderen parlamentarischen Themen öffentlich zu äußern.
Hamburg ist über alle ärztlichen Fachgruppen hinweg überversorgt.
Als konstruktive Opposition unterbreiten wir der hiesigen Landesregierung, dem Hamburger Senat, im Parlamentsbetrieb immer wieder Verbesserungsvorschläge oder decken Missstände auf.
Den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft sind die Unterlagen für eine mögliche Beteiligung der FHH am Elbtower noch nicht bekannt.