Ist das aus ihrer Sicht eine Aufgabe der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft? Hat der rot-grüne Senat in Hamburg keine Pressesprecherin?
Veit sieht Reformbedarf bei Volksgesetzgebung
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article69998286ee35d0f0647c2b03/veit-sieht-reformbedarf-bei-volksgesetzgebung.html
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Hamburgische Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz – VAbstG) ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und stellt einen zentralen Baustein der Bürger*innenbeteiligung jenseits von Wahlen dar. Diese Beteiligungsform ist und bleibt wichtig. An den grundlegen Regeln wie beispielsweise den Quoren werden wir nichts ändern.
Zu den Aussagen der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit, können wir keine nähere Aussage treffen. Frau Veit spricht für sich und gibt nicht zwangsläufig die Sichtweise der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion wieder. Warum Sie nach dem Senat fragen, erschließt sich mir jedoch nicht. Als Legislative haben wir natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, neue Gesetze zu schaffen und bestehende Rechtsgrundlagen zu ändern, sofern wir dies als notwendig betrachten, auch ohne den Senat.
In diesem Zusammenhang sehen wir durchaus einen Reformbedarf insbesondere in Bezug auf die außereuropäische Finanzierung von Hamburgischen Volksinitiativen, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten. Sie sollten dabei allerdings nicht schlechter gestellt werden als politische Parteien nach dem Parteiengesetz (PartG). Dazu sind wir im Austausch mit den verschiedenen Fraktionen. Das können Sie auch der jüngsten Berichterstattung über die Beratung im Verfassungsausschuss entnehmen: Grundeinkommen: Hamburger fechten Volksentscheid an – nun soll das Verfassungsgericht entscheiden - WELT
Für uns ist klar: Volksinitiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Willensbildung. Dafür werden wir uns weiter stark machen.
Beste Grüße
Michael Gwosdz

