Ist das aus ihrer Sicht eine Aufgabe der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft? Hat der rot-grüne Senat in Hamburg keine Pressesprecherin?
Veit sieht Reformbedarf bei Volksgesetzgebung
Sehr geehrte Frau L.,
als Bürgerschaftspräsidentin kann sie sich zu vielen Themen äußern. § 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft lässt sich da weit auslegen. Frau Veit ist auch Vorsitzende des Verfassungsausschusses. Aus meiner Sicht wäre es besser gewesen, wenn sie in dieser Funktion das Interview bestritten hätte.
Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg nach Berlin
Heike Sudmann
