Antwort 29.04.2022 von Timon Gremmels SPD
Ein "Weiter so" kann es nicht geben.
Ein "Weiter so" kann es nicht geben.
Da sollten Sie sich direkt an das Wirtschaftsministerium wenden
Durch das "Sondervermögen" wird die Deutsche Bundeswehr nicht AUFgerüstet; sie wird angemessen AUSgerüstet
Voraussetzung für einen Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland ist unter anderem, dass der Einbürgerungsbewerber bzw. die Einbürgerungsbewerberin die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 StAG).