
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an mich als Bundestagsabgeordneter stellen. (...)

(...) Das Grundgesetz formuliert in Art. 38 knapp und prägnant: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Insofern: Nein, kein Abgeordnete/r ist an Entscheidungen der Fraktion oder Lobbyistenwünsche gebunden, sondern er oder sie ist nur dem eigenen Gewissen verpflichtet. (...)


Sehr geehrter Herr S.,

(...) In den Ausschüssen finden ebenso Expertenanhörungen statt. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Überlegungen zum Abstimmungsverhalten ein. Die Abgeordneten sind aber nur Ihrem Gewissen verpflichtet und weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden. (...)