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In Friedenszeiten finden allein die Normen des Menschenrechts, insbesondere das Recht auf Leben, Anwendung, wodurch „gezielte Tötungen“ in aller Regel (sofern keine Notwehr vorliegt) völkerrechtlich unzulässig sind.
Bei der Beantwortung Ihrer Frage stütze ich mich auf ein Gutachten des Bundestages vom Juni 2022...
Wir sollten aber mit der Verurteilung und Einordnung dieser Dinge sehr zurückhaltend sein. Denn wir haben das Glück, weiter in Frieden leben zu können.
Dennoch habe ich gegen die Lieferung von Taurus-Raketen gestimmt, weil um jeden Preis verhindert werden muss, dass Deutschland selbst Kriegspartei wird, bzw. von Russland als solche betrachtet wird.
dass der Westen die Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland torpediert hätte, ist ein Narrativ, dass besonders von russischen Medien einseitig verbreitet wird, indem aus dem Interview mit Dawyd Arachamija sehr selektiv zitiert wird