Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Da es sich nicht um meine Aussage handelte, bitte ich Sie sich direkt entweder via Email an alexander.dobrindt@bundestag.de oder über Abgeordnetenwatch an Herrn Dobrindt zu wenden.
Grundsätzlich ist es schwierig, die Rechtslage von 1999 mit der von 2024 zu vergleichen.
Wir wollen deshalb allen erwerbsfähigen ukrainischen Flüchtlingen ein Arbeitsangebot machen. Wenn zumutbare Arbeitsangebote abgelehnt werden, muss es Leistungskürzungen bis hin zum Leistungsentzug geben.
Da die "Massenzustrom-Richtlinie" erst 2001 nach dem Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien geschaffen wurde, galten damals noch ganz andere Regelungen.
Das ist eine Frage, die die Bundesregierung beantworten müsste
Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um die Potenziale der geflüchteten Menschen besser zu nutzen und sie schneller in Arbeit zu bringen.