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Joachim Herrmann
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Frage von Claudia M. •

Ist das Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße ab ca. 2026 eine Option zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und wenn ja, mit wieviel Betten?

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat sich für mehr Asylbewerber in Städten ausgesprochen.

Bekanntlich erfüllt die Landeshaupstadt München nicht die Unterbringungszahlen und kann diese in kleinen Immobilien nur schwer bei den hohen Münchner Mieten realisieren.

Aktuell wird ein neues Strafjustizzentrum am Leonrodplatz gebaut und voraussichtlich 2026 fertiggestellt.

Damit stellt sich die Frage was mit dem bisherigen Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße wird.

Die Immobilie würde sich als staatliche Gemeinschaftsunterkunft / Übergangswohnheim / ANKER-Dependance / Ankunftszentrum / Bettenüberlauf / Kurzaufnahme / etc anbieten:

- zentrale Lage mit sehr guter ÖVP-Anbindung

- kostengünstig da Eigenbestand

- hohe Bettkapazitäten an einem Standort

- Sozialverbänden, Beratungsstellen, Helferkreise, etc. vor Ort

- Aufnahmebereitschaft des Münchner Stadtrates u. Stadtverwaltung

- einfache und schnelle Bau- und Nutzungsgenehmigung inklusive Umbau

- etc.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. August 2024 und Ihren Vorschlag, das Gebäude in der Nymphenburger Straße 16 in München nach dem Umzug des Strafjustizzentrums in den Neubau am Leonrodplatz ab 2026 als Unterkunft für Flüchtlinge zu nutzen.

Aufgrund der in den letzten Jahren sehr hohen Anzahl von Asylbewerbern, die Bayern nach dem bundesweiten Verteilungsschlüssel unterzubringen hat, sind die zuständigen Behörden in Bayern laufend auf der Suche nach geeigneten Unterkünften für die Asylunterbringung, auch und gerade in der Landeshauptstadt München. Für Hinweise auf geeignete Liegenschaften bin ich daher sehr dankbar. Die Regierung von Oberbayern hatte die von Ihnen genannte Liegenschaft in der Vergangenheit bereits überprüft und festgestellt, dass vor einer Belegung mit Geflüchteten äußerst umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des Bestandsgebäudes erfolgen müssten, die einen erheblichen, nicht vertretbaren finanziellen Aufwand bedeuten würden. 

Zudem hat die Bayerische Staatsregierung bereits im März 2023 beschlossen, dass auf dem Areal der Nymphenburger Str. 16 dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll, eine Anschlussnutzung der Nymphenburger Str. 16 nach dem Umzug des Strafjustizzentrums ist somit bereits in Planung.

Eine Nutzung des Gebäudes Nymphenburger Str. 16 als Flüchtlingsunterkunft ist deshalb nicht möglich. 

Mit freundlichen Grüßen 

Joachim Herrmann, MdL 

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