
  Antwort ausstehend von Robert Habeck   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN




Grundsätzlich ist der Einsatz eines Avatars zur Überbrückung krankheitsbedingter Abwesenheiten in NRW möglich und wird bereits in mehreren Städten genutzt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein landesweit einheitlich geregeltes Verfahren, sondern um ein ergänzendes Angebot, das Schulen in eigener Verantwortung und in Absprache mit Schulträgern und Datenschutzbeauftragten umsetzen können.

Die Zukunft unserer Heimat in Bayern und Deutschland liegt zweifellos in einem starken Europa.
