(...) Selbstverständlich wäre eine bessere Durchmischung des Bundestages und der Bundesregierung sinnvoll. Es ist aber nicht so leicht, in den Bundestag zu gelangen. (...)
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(...) Der Grund hierfür ist, dass ein kompliziertes Berechnungsverfahren den Ausgleich entstandener Überhangmandate durch eine mittlerweile absurd hohe Zahl von Ausgleichsmandaten vorsieht. Hier liegt das Problem – weder in der Anzahl der Wahlkreise (diese hat sich nicht verändert), noch in der Anzahl der direkt im Wahlkreis gewählten Abgeordneten (auch diese hat sich nicht verändert). (...)
(...) Um eine Verkleinerung des Bundestages zu erreichen, fokussierten sich Grüne, FDP und Linke auf eine Reduzierung der Wahlkreise. (...)
(...) vielen lieben Dank für Ihre Nachricht, ich glaube auch, dass es eine Reduzierung der Bundestagsmandate geben muss. (...) Allein schon die geographische Distanz zwischen "Bürger" und "Politiker" würde so nur noch mehr vergrößert werden! (...)
(...) Obwohl das geltende Wahlrecht grundsätzlich von einer Mandatszahl von 598 Abgeordneten bei 299 Wahlkreisen ausgeht, besteht der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des Wahlergebnisses vom September 2017 aus 709 Abgeordneten (299 direkt, 410 über Listen gewählte Abgeordnete). Dies ergibt sich daraus, dass nach diversen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unser derzeit geltendes Wahlrecht einen vollumfänglichen Ausgleich von Mandaten nach dem Proportionalitätsprinzip vorsieht, um Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit zu begegnen. Trotzdem sollte das nicht zum Dauerzustand werden. (...)
(...) Die gesetzlich vorgesehene Sollgröße hingegen liegt bei 598 Mandaten. Damit sich das Parlament wieder an dieser Zahl annähert, ist unserer Meinung nach eine Wahlrechtsreform notwendig. (...)