Dass Bürgergeld und Grundsicherung im Alter auf demselben Regelsatz beruhen, folgt zwar der gesetzlichen Definition des Existenzminimums, verkennt jedoch die sehr unterschiedlichen Lebenslagen, insbesondere die höheren Bedarfe älterer Menschen.
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Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Selbständigen steht den Jobcentern ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung. Ist die selbständige Tätigkeit grundsätzlich geeignet, in absehbarer Zeit die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu überwinden, so kann mit Darlehen und Zuschüssen für die Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachgütern unterstützt werden.
Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet unser Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernelement unseres Sozialstaates. Gleichzeitig ist ein ebenso wichtiges Kernelement unseres Sozialstaates: Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss umgekehrt auch aktiv daran mitwirken, finanziell möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen und den eigenen Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen zu können. In erster Linie sind die Leistungsbeziehenden also selbst gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.
Genau hier zeigt sich, dass unser Steuer- und Abgabensystem nicht alle gleichermaßen belastet.