Wie soll eine 10‑Jahre‑Sperre mit BVerfG 2012 (Existenzminimum) und GFK Art. 23 vereinbar sein?
Sehr geehrter Herr Feser,
das Bundesverfassungsgericht hat 2012 festgestellt, dass das menschenwürdige Existenzminimum migrationspolitisch nicht relativierbar ist. Zudem verpflichtet Art. 23 der Genfer Flüchtlingskonvention zur Gleichbehandlung bei öffentlicher Fürsorge. Vor diesem Hintergrund interessiert mich, wie Ihr Vorschlag einer 10-jährigen Sperre für Bürgergeld/Sozialhilfe mit diesen Rechtsgrundlagen vereinbar sein soll.
Weitere Fragen an Jan Feser

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Zur Gewährleistung einer langfristig soliden Finanzierung der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen erforderlich:

Vor dem Hintergrund dessen wäre im Zuge der Zusammenfassung von Rentnern und Pensionären in einem einheitlichen Rentensystem insbesondere darauf zu achten, dass diese Zusammenfassung unter Wahrung des Bestandes der Renten und Pensionsansprüche erfolgt, wie er durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich garantiert und vorgegeben ist.