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Bärbel Bas
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Frage von Frank M. •

Warum erachten sie härtere Sanktionen für sinnvoll; vor allen bei nicht wahrgenommen "einseitig vereinbarten" Terminen im Jobcenter

Sehr geehrte Frau Bas,

bei aktueller Sachlage, wie sehen sie den zu kurzen Focus auf Augenhöhe und Respekt ?

Warum wird der Sinn von Terminen in den Jobcentern nicht an sich hinterfragt ?
Wieso müssen Jobcenter nicht genau begründen, warum Einladungen nötig sind.

"Ich möchte mit ihnen über die aktuelle berufliche Situation sprechen" ist in dem Kontext nur ein sinnloser Textbaustein, wenn dieser Kunden zukommt, wo allen Beteiligten klar ist, auch der Fachkraft, das eine Eingliederung in Arbeit nicht möglich ist.

Vor allen wenn diesbezügliche "Kunden" nicht jung und gesund sind, und die "Einladungen" u.U. eine massive physische Belastung der sinnlosen Gespräche sind, bzw. die daraus resultierenden Krankheiten noch verschärfen ?

Glauben sie das Sanktionen dazu führen, das Arbeitgeber gute und motivierte Mitarbeiter finden ?
Würden sie als Arbeitgeberin jemand einstellen wollen, der mit massiven Drohungen zur Bewerbung gedrängt wird ?

MFG F.M.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.

wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet unser Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernelement unseres Sozialstaates. Gleichzeitig ist ein ebenso wichtiges Kernelement unseres Sozialstaates: Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss umgekehrt auch aktiv daran mitwirken, finanziell möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen und den eigenen Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen zu können. In erster Linie sind die Leistungsbeziehenden also selbst gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.

Die Kommunikation zwischen Leistungsbeziehenden und Jobcentern ist eine unerlässliche Grundlage für einen erfolgreichen Integrationsprozess. Durch das persönliche Gespräch erhalten leistungsberechtigte Personen individuelle Beratung und Unterstützung. Dies ermöglicht den Jobcentern, ein umfassenderes Bild der Situation zu erhalten und besser auf die spezifischen Bedürfnisse einzugehen. Ziel ist nicht nur die direkte Vermittlung in Arbeit, sondern auch Stärken und Qualifikationen zu identifizieren sowie Vermittlungshindernisse wie gesundheitliche Einschränkungen oder Sprachbarrieren zu erkennen. Anschließend können gezielte Angebote wie Weiterbildungen oder Sprachkurse unterbreitet werden, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Das persönliche Gespräch ist also ein wichtiger Schritt für maßgeschneiderte Hilfe.

In begründeten Ausnahmefällen - wie einer psychischen Erkrankung - kann das Erstgespräch zunächst per Telefon oder Videokommunikation erfolgen. Auch bei der Anhörung nach bereits erfolgten Meldeversäumnissen kann, unter der Berücksichtigung aller Umstände, auch von alternativen Formen der Kontaktaufnahme Gebrauch gemacht werden (Telefon, per Video etc.).

Um diese vertrauensvolle Kommunikation zu gewährleisten und die Termintreue der Leistungsberechtigten zu verbessern, ist eine Erhöhung der Leistungsminderung bei Meldeversäumnissen notwendig. Die bisherige Leistungsminderung von nur zehn Prozent des Regelbedarfs bei Meldeversäumnissen hat sich oft als wirkungslos erwiesen. Durch eine stärkere Leistungsminderung wird ein stärkerer Anreiz geschaffen, Termine wahrzunehmen und die erforderliche Mitwirkung zu leisten. Dies hilft auch, die personellen Ressourcen der Jobcenter möglichst wirkungsvoll einzusetzen. Leistungen erhält jedoch nur, wer auch erreichbar ist.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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