Antwort 25.11.2024 von Rüdiger Lucassen AfD
eine solche Überprüfung verletzt nach meiner Bewertung die Gewaltenteilung und greift in unverhältnismäßiger Weise in die Rechte frei gewählter Volksvertreter ein.
eine solche Überprüfung verletzt nach meiner Bewertung die Gewaltenteilung und greift in unverhältnismäßiger Weise in die Rechte frei gewählter Volksvertreter ein.
Einen notwendigen Zwang zur namentlichen Abstimmung kann ich nicht erkennen
Als ich vor mehr 10 Jahren in den Bundestag gewählt wurde, habe ich mich jedenfalls finanziell nicht verbessert.
Guten Tag, Herr W.,
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 5. September 2024.
Die Bundestagsseite, auf die Sie sich beziehen, stellt den Rechtsstand von 2007 dar. Zum 1. Januar 2008 hat die damalige Große Koalition eine Änderung der Altersversorgung der Abgeordneten beschlossen.