Frage von jochen f. •

Sehr geehrter herr luczak, wäre es nicht angebracht, dass jeder mdb während seiner zeit als abgeordneter seine steuererklärung für alle wähler einsehbar ins netz stellt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Transparenz ist in unserer Demokratie ein hohes Gut. Deswegen bestehen bereits heute umfangreiche Anzeige- und Veröffentlichungspflichten für Abgeordnete. So sind Mitglieder des Bundestages gemäß § 45 AbgG verpflichtet, gegenüber dem Bundestagspräsidium umfangreich alle Tätigkeiten, die entgeltlich im Rahmen des Mandats oder nebenher ausgeübt werden, anzuzeigen. Dabei sind auch die erzielten Einkünfte offenzulegen, wenn diese 1.000 € monatlich oder 3.000 € jährlich übersteigen. Dies umfasst auch den Erwerb von Anteilen an Unternehmen und sonstigen Finanzinstrumenten. Aber auch Spenden (§ 48 AbgG). Diese Informationen werden auf der Webseite des Deutschen Bundestages auf dem Profil des jeweiligen Abgeordneten veröffentlicht, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger sich darüber informieren kann.

Diese Regelung setzt die Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2007 um, in dem über die Frage entschieden wurde, ob mit solchen Transparenzregelungen berufliche und sonstige Verpflichtungen des Abgeordneten neben dem Mandat und daraus zu erzielende Einkünfte den Wählern sichtbar gemacht werden (Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 –  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/07/es20070704_2bve000106.html?nn=68080).

Darüber hinausgehend die komplette Steuererklärung offenzulegen, sehe ich kritisch. Denn dies würde auch bedeuten, Informationen zu Freibeträgen zum Beispiel für Kinder, zum Familienstand oder auch hohe Ausgaben für Gesundheit oder Pflege offenzulegen. Daraus könnten weitergehende Rückschlüsse auf zum Teil sehr persönliche Sachverhalte gezogen werden. Deswegen gibt es in Deutschland das Steuergeheimnis, welches in § 30 AO geregelt ist und auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgeht. Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Auch Abgeordnete haben ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre. Durch die Veröffentlichung von Steuererklärungen würden möglicherweise zudem nicht nur die Rechte der Abgeordneten selbst berührt. Auch die Persönlichkeitsrechte Dritter müssen wir beachten – z.B. von Ehe- und Lebenspartnern, Kindern oder Dritten, gegenüber denen Unterhaltsansprüche bestehen, z.B. pflegebedürftigen Angehörigen.

Ich halte die bestehende Regelung daher für ausreichend, um die notwendige Transparenz für Wählerinnen und Wähler zu ermöglichen und eventuelle Interessenkonflikte während der Ausübung des Mandats aufzudecken.

Herzliche Grüße
Jan-Marco Luczak

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