Sehr geehrter Herr O.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings ist hier nicht die europäische Ebene entscheidend. Regelungen zu Minijobs werden auf der Bundesebene verantwortet.
Sehr geehrter Herr O.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings ist hier nicht die europäische Ebene entscheidend. Regelungen zu Minijobs werden auf der Bundesebene verantwortet.
(...) Die Höhe der Verdienstgrenze für so genannte Minijobs ist eine Frage, die in Deutschland vom Bundesgesetzgeber geregelt wird und bei der die Europäische Union keinen Einfluss nimmt. Da ich mich als Mitglied des Europäischen Parlaments entsprechend mit einer Einschätzung zu Ihrer Frage schwertue, würde ich Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Abgeordneten aus dem zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu wenden. (...)
(...) Man muss sich vergegenwärtigen, dass das Ausüben eines parlamentarischen Mandats ein Vollzeitjob ist, der keine normale Erwerbstätigkeit parallel zulässt. Gerade langjährige Mitglieder des Bundestages hätten somit keine Chance, sich auf anderem Wege eine Altersvorsorge aufzubauen. (...)
(...) Ein Jahreseinkommen von 70.000 Euro brutto, von dem die Pflegekammer bei ihren Berechnungen pauschal ausgegangen war, erzielt bestenfalls ein Bruchteil der Pflegekräfte Niedersachsens. Deshalb verstehe ich Ihren Unmut über die Pflegekammer. (...)
(...) Sie hat deshalb in der 17. Wahlperiode gegen das Gesetz zur Einführung der Pflegekammer gestimmt. (...)