(...) Wie Sie zutreffend schreiben habe ich mich bereits mehrfach hierzu erklärt und bin dabei auch bereits auf die nun erneut von Ihnen nun erneut aufgeworfenen Fragen aufgeworfen. Daher habe ich meinen bisherigen Antworten nur so viel zuzufügen, dass ich überhaupt keine „Leichen“ im Keller des Verfassungsgerichts vermute und mich nicht an derartigen, ohne irgendwelche Belege vorgebrachten Verschwörungstheorien beteilige. (...)
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(...) Die Selbsttötung und die nicht geschäftsmäßige Beihilfe hierzu sind straffrei, was dem verfassungsmäßig verbürgten Selbstbestimmungsrecht entspricht. Zugleich ist rechtlich klargestellt, dass der Patientenwille, wie er etwa über eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Versorgungssplanung ausgedrückt ist, zu beachten ist, auch wenn dies die Ablehnung oder Beschränkung oder den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bedeutet. (...)
(...) Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber damals den Fokus zu sehr auf den Lebensschutz gegenüber der Selbstbestimmung gerichtet. Man hatte laut Gesetzesbegründung die Befürchtung, eine gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids würde Druck auf alte und kranke Menschen ausüben, niemandem „zur Last zu fallen“. Oft wurde auch vor einem sog. (...)
(...) Gegen Deutschland hat die EU wegen der mangelnden Umsetzung der Vorschriften über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, wegen der Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Arzneimittelgesetz) und wegen der Nicht-Einhaltung der Vorschriften für Bauprodukte eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren verschärft. (...)