Antwort 18.10.2019 von Birgit Stöver CDU
(...) Sehr geehrter Herr Schnabel, mit dem Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen hat es seine Tücken. Generell gilt, dass ein vom PKW abgekoppelter Caravan nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden darf. (...)
