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Ich würde an Ihrer Stelle der Mietminderung nicht zustimmen und gerichtlich die gestellte Frage austragen lassen, wenn der Mieter bei seiner Mietminderung trotz Ihrer Ablehnung bleiben sollte.
Die Frage, ob eine Mietminderung aufgrund einer Asylunterkunft in der Nachbarschaft rechtlich möglich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Hamburg fördert den Wohnungsbau, setzt sich für die Verlängerung der Mietpreisbremse ein und gewährt Entlastungen bei der Grundsteuer, um Mieter zu schützen.
Die in den Online-Portalen genannten Miethöhen sind, da es noch nicht zum Vertragsschluss gekommen ist, zunächst rechtlich nicht verbindliche Angaben.
Nach dem deutschen Mietrecht kann der Vermieter eine ganze Reihe von Aufwendungen als Nebenkosten auf den Mieter abwälzen