Selbstverständlich müssen alle Rüstungsexporte im Einklang mit den geltenden nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Jeder Einzelfall muss genau geprüft und mit guten Argumenten sorgfältig abgewogen werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.07.2025 von Steffen Bilger CDU
Antwort ausstehend von Johann Wadephul CDU
Antwort 16.07.2025 von Adis Ahmetović SPD
Ich unterstütze keine Exporte von Rüstungsgütern, durch deren Einsatz das Völkerrecht, insbesondere das Humanitäre Völkerrecht, gebrochen wird.
Antwort 03.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Die Entscheidung, ob und wann welche Waffen wohin exportiert werden dürfen, obliegt damit der Bundesregierung. In der Praxis bestimmt darüber der Bundessicherheitsrat, ein geheim tagendes Gremium unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers.

Antwort ausstehend von Lucas Schaal CDU
Antwort 08.06.2025 von Thorsten Frei CDU
Dafür, dass deutsche Waffen nicht missbraucht oder gar zu Völkerrechtsverstößen eingesetzt werden, trägt die Bundesregierung Verantwortung und Sorge. So etwas wird vertraglich verabredet und diplomatisch untermauert.