. Ich begrüße es, dass die EU bereits Ende 2021 gegen die Gruppe Wagner Sanktionen verhängt hat. Die Maßnahmen richten sich gegen die Wagner-Gruppe selbst sowie gegen acht Personen und drei Organisationen, die mit ihr in Verbindung stehen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Bevölkerung und ihres in der UN-Charta verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung, Freiheit und Selbstbestimmung.
Vielen Dank für Frage, die ich aber nicht verstehe. Bitte konkretisieren und erläutern Sie Ihr Problem.
Zunächst einmal ist jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts frei, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Zugang zum Internet an der Arbeitsstätte ermöglicht. Zugleich können Regeln vereinbart werden, inwieweit am Arbeitsplatz das Internet genutzt werden kann. Eine Beschränkung des Zugangs von Länderdomänen ist vor diesem Hintergrund also rechtlich nicht zu beanstanden.
Zur Gefahrenabwehr können geeignete Maßnahmen gegen Personen gerichtet werden, ohne dass es hierfür einer Nennung auf einer Terrorliste bedarf oder dies vom Nachweis der Begehung eines Verbrechens abhängen würde. Dies umfasst unter anderem auch Einreiseverbote