
(...) Bis heute ist unser Grundgesetz, welches am 24. Mai 1949 in Kraft trat, die gültige, vollkommen rechtmäßige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. (...)
(...) Bis heute ist unser Grundgesetz, welches am 24. Mai 1949 in Kraft trat, die gültige, vollkommen rechtmäßige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. (...)
(...) Die Zahl des RKI (97,1 %) bezieht sich auf die Quote für die erste Masernimpfung, die aber für einen umfassenden Masernschutz nicht ausreicht. (...)
(...) 2. Frage: Denken Sie, dass es tatsächlich in der Kürze der Zeit, quasi in gut zwei Monaten, möglich sein wird, die Umsetzbarkeit der Masern-Impfpflicht zu etablieren? Der Kulturausschuss bezweifelt dies. (...)
(...) Es geht nicht darum, ob die Verfassungsfeindlichkeit der Partei gerichtlich bewiesen wurde, sondern einzig und allein um unseren Anstand. Es ist widerwärtig und beschämend zugleich, wie eine Partei Stück für Stück, wie einst die NPD, in die rechtsextreme Ecke wandert. Wer ein derartiges Geschehen in seinen Reihen duldet, der kann niemals mit der Union zusammenarbeiten. (...)
(...) das Gutachten das wissenschaftlichen Dienstes, auf das in der ursprünglichen Frage verwiesen wurde, fragt zwar, " ob eine generelle Impfpflicht auch verhältnismäßig im engeren Sinne wäre", sagt aber auch, „Ob ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheint, lässt sich pauschal nicht beantworten“. (...)