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Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt.
Die 3G-Regel wurde für den Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Eine darauf gestützte finanzielle Entschädigung von Arbeitnehmern kann ich mir dementsprechend grundsätzlich nicht vorstellen.
Wenn der Scheitelpunkt bei den Infektionen erreicht ist, müssen freiheitseinschränkende Maßnahmen zurückgenommen werden. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar auf eine stufenweise Öffnung bis hin zum Auslaufen aller Maßnahmen am 19. März verständigt hat.
Nach dem 20.3. sollte auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz entfallen.