Antwort 28.06.2023 von Ulrike Bahr SPD
Ziel ist es, die Übertragung der Tarifeinigung auf die Bundesebene möglichst schnell zu beschließen.
Ziel ist es, die Übertragung der Tarifeinigung auf die Bundesebene möglichst schnell zu beschließen.
Mit der Aufnahme von Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder ist frühestens im Oktober 2023 zu rechnen.
Ich gehe derzeit davon aus, dass das parlamentarische Verfahren im Herbst laufen wird, sodass der Zuschlag dann zügig nach Abschluss des Verfahrens ausgezahlt werden kann.
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:
die Koalition plant den parlamentarischen Beschluss noch im Juli 2023.