Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Art. 38 GG lautet seit seiner letzten Änderung vom 31. Juli 1970 wie folgt:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Wir werden dem Deutschen Bundestag einen THC-Grenzwert übermitteln, sobald eine Fachkommission einen Vorschlag erarbeitet hat. Dies wird zeitnah der Fall sein.
Nichtsdestotrotz versuchen wir stets, unsere innerparteilichen Positionspapiere möglichst schnell und genau umzusetzen, bitten jedoch auch um Verständnis, dass dies nicht immer direkt geschehen kann, sondern Verzögerungen durch Abstimmungen, Meinungsverschiedenheiten und Änderungen unterfällt.