Antwort 03.07.2023 von Lina Seitzl SPD
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.
DIE LINKE hat in der Bürgerschaft vehement eingefordert, dass der taugliche Finanzierer offengelegt und dessen Unterlagen vom Senat geprüft werden. Das Vorgehen
Die aktuelle Berichts-Drucksache zum Elbtower werden wir in den nächsten Tagen im Haushaltsausschuss beraten.
Eine Auskunft über den "tauglichen Finanzierer" für den Elbtower ist von der Bürgerschaft nicht gefordert worden.