
die Energiepreispauschale wird an Rentner:innen ausgezahlt, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz in Deutschland haben
die Energiepreispauschale wird an Rentner:innen ausgezahlt, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz in Deutschland haben
Bezüglich des Klimagelds, das Sie ansprechen, erarbeitet das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird sich im Gesetzgebungsprozess mit Ideen der sozialen Staffelung einbringen.
Entscheidend sollte zunächst sein, für bestimmte Gruppen, die bisher überhaupt keiner verpflichtenden Alterssicherung unterliegen, im Hinblick auf bestehende Sicherungslücken eine Verpflichtung zur Altersvorsorge zu schaffen
Ihren Vorschlag kann ich nicht unterstützen, denn er weist erhebliche rechtliche, praktische und finanzielle Probleme auf.