Rente und Erwerbseinkommen: Verfolgt die CDU Pläne, Erwerbsarbeit für Rentner attraktiver zu machen und wenn ja, welche sind dies?
Sehr geehrter Herr Schwarzkopf,
eine kürzlich verwitwete und in Vollzeit berufstätige Freundin berichtete mir kürzlich folgendes: Sie erhält eine Betriebsrente ihres Mannes i.H.v. ca. 50€ monatlich. Nun musste sie feststellen, dass ihr Erwerbseinkommen mit Steuerklasse 6 besteuert wird und sie aufgrund der Rentenzahlung sämtliche Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer verliert.
Meine Recherche ergab, dass dies korrekt ist.
Nun hatte ich eigentlich geplant, nach Eintritt meiner eigenen Rente weiterhin zu arbeiten, wenn auch nicht mehr in Vollzeit. Dieses Beispiel zeigt mir aber, dass die Steuerregelungen das derart unattaktiv machen, so dass ich geneigt bin, Abstand von diesem Plan zu nehmen. Ein Minijob scheidet aufgrund meiner Qualifikation aus.
Verfolgt die CDU Pläne, Erwerbsarbeit für Rentner attraktiver zu machen und wenn ja, welche sind dies?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD wurde folgendes vereinbart:
Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben. Gleichzeitig schaffen wir zusätzliche finanzielle Anreize, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wollen wir mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit. Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Wir erleichtern die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze, indem wir das Vorbeschädigungsverbot aufheben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglichen. Darüber hinaus verbessern wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente. Wir prüfen, wie wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung im Alter verbessern.
Noch ist Friedrich Merz nicht Kanzler und noch hat die neue Regierung nicht mit der Arbeit begonnen. Ich kann Ihnen daher keine seriöse Auskunft darüber geben, wann diese Änderungen umgesetzt werden können.
Sie können mich auch jederzeit gern direkt über die Adresse ralf.schwarzkopf@landtag.nrw.de erreichen.
Herzlichen Dank und eine schöne Woche!
Ralf Schwarzkopf MdL