Sehr geehrte Frau Mast, zunächst vielen Dank. Meine Frage bezog sich aber auf die Rente nach 35 (mit Abschlag), nicht nach 45 Jahren. Bleibt auch diese unverändert?
Frage zielt auf Rente nach Par. 236 SGBVI, NICHT auf die Rente nach Par. 236b.
Weitere Fragen an Katja Mast

Darüber hinaus habe ich mich bereits in der Vergangenheit für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 und seine Herauslösung aus dem Strafrecht ausgesprochen und werde dies auch weiterhin tun.

Als Bundestagsabgeordnete werde ich mich selbstverständlich auch in Zukunft politisch für gute Rahmenbedingungen für Pflegekinder und Pflegeeltern einsetzen und dabei immer das Kindswohl im Fokus behalten.

Zu den Äußerungen des US-Präsidenten hat sich bereits der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz sehr deutlich geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart: "Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben."