
Bis zum 31. März 2004 wurden die Beiträge der Rentner*innen zur Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte von den Rentner*innen selbst und den Rentenversicherungsträgern getragen
Bis zum 31. März 2004 wurden die Beiträge der Rentner*innen zur Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte von den Rentner*innen selbst und den Rentenversicherungsträgern getragen
Das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird als Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich aufgrund einer Rechtsverordnung, der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, neu bestimmt.
Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass wir zusammen die Krise meistern und niemand alleine zurückgelassen wird.
Solange uns ein Großteil der Wahlberechtigten das Vertrauen verwehrt oder gar nicht wählen geht, sind unsere Möglichkeiten arg begrenzt.
Man hätte sich diesem Problem bereits vor Jahrzehnten annehmen müssen, ich fürchte nun ist es tatsächlich zu spät. Tut mir leid.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.