Warum steigen die Renten um 4,73% und die Bezüge der Abgeordneten aber um 6 %, obwohl beide an die Entwicklung des Lohnniveaus gekoppelt sind?
Zudem muss der Wert der Rentenerhöhung auch noch versteuert werden, im Gegensatz zu den Diätenerhöhungen.
Das ist keinem Rentner vermittelbar.
Ich bitte um eine klare eindeutige Antwort, die nicht politisch verklausuliert ist.
Mit freundlichen Grüßen
R. L.

Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich sind sowohl die gesetzliche Rente als auch die Abgeordnetenentschädigung – häufig als Diäten bezeichnet – an die Lohnentwicklung gekoppelt. Im Detail beruhen beide Anpassungen jedoch auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen. Das führt dazu, dass in manchen Jahren die Renten stärker steigen, in anderen die Diäten.
Die jährliche Rentenanpassung erfolgt auf Grundlage mehrerer Faktoren. Insbesondere wird die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen berücksichtigt – also der Löhne und Gehälter, auf die tatsächlich Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Damit trägt die Anpassung der tatsächlichen Einnahmenentwicklung der Rentenversicherung Rechnung. Gleichzeitig greifen verschiedene Schutzmechanismen: Die Rentengarantie verhindert, dass Renten sinken, und die sogenannte Haltelinie sichert das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent. Diese Haltelinie wollen wir bis 2031 verlängern. Mehr Informationen zur Rentenanpassung finden Sie unter: BMAS – Rentenanpassung
Auch die Höhe der Diäten ist nicht willkürlich festgelegt. Maßstab sind die Bezüge von einfachen Richterinnen und Richtern an den obersten Bundesgerichten. Die Abgeordnetenentschädigung ist selbstverständlich in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.
Seit 2016 richtet sich die jährliche Anpassung der Diäten nach dem sogenannten Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Dieser Index bildet die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung aller abhängig Beschäftigten in Deutschland ab – unabhängig von Branche oder Tarifbindung. Ziel ist es, dass sich die Bezüge der Abgeordneten im selben Maße entwickeln wie die Einkommen der Bevölkerung.
Als der Nominallohnindex im Jahr 2020 infolge der Corona-Krise erstmals seit Jahren sank, wurden auch die Diäten entsprechend gekürzt. Die aktuelle Erhöhung um rund 6 Prozent basiert auf den gestiegenen Durchschnittslöhnen in den letzten Jahren. Zum Vergleich: In den letzten zehn Jahren sind die gesetzlichen Renten – sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland – insgesamt stärker gestiegen als die Diäten.
Das aktuelle Verfahren zur Diätenerhöhung sorgt dafür, dass jegliche Erhöhungen an die tatsächliche Entwicklung der Löhne gekoppelt sind. Daher halte ich es grundsätzlich für richtig, an diesem Verfahren festzuhalten. Gleichzeitig kann ich gut nachvollziehen, dass die spürbare Erhöhung – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – bei vielen Menschen auf Unverständnis gestoßen ist.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas