Daher halte ich es für wahrscheinlich, dass sich mit der dann ausgewerteten Evaluation auch bei den sich derzeit in der Bundesregierung befindlichen Parteien eine Bereitschaft ergeben wird, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.
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Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten "zweiten Durchgang" sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.
Dem Cannabisgesetz konnte ich insbesondere aus Kinder- und Jugendschutzgründen nicht zustimmen. Es bestehen Gefahren für die geistige und kognitive Entwicklung.
Warum ich der einzige AfD-Abgeordnete bin, vermag ich nicht zu sagen. Immerhin ist es eines der wenigen Gesetze der Koalition, das zumindest etwas in die richtige Richtung geht. Aber auch eine Ablehnung ist m.E. gut vertretbar.
Cannabis ist eine Droge, die schädlich sein kann. Aber ob man sich einer solchen Schädigung aussetzt, ist m.E. eine Frage der persönlichen Entscheidung, ebenso wie bei Alkohol und Zigaretten.