Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung zielgerichteter auf medizinisch standardisierte, qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Arzneiformen zu konzentrieren.
Laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, können auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden.
Die behauptete Kürzungskaskade ist weder gesetzlich angeordnet noch belastbar berechnet