
 Antwort 05.02.2025 von Marc Henrichmann   CDU
Ich möchte zu bedenken geben, dass lediglich weniger als 3 Prozent der Asylbewerber sich auf Art. 16a GG beziehen.

Ich möchte zu bedenken geben, dass lediglich weniger als 3 Prozent der Asylbewerber sich auf Art. 16a GG beziehen.

Ich stehe zu meiner Entscheidung dem Antrag zugestimmt zu haben, denn der Antrag ist immer noch inhaltlich richtig und wichtig

Fazit: Kontrolle stärken, Freiheit bewahren

Ein Hohn wäre, wenn man es laufen lässt und die Sorgen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst nimmt.
Natürlich hat die AfD jetzt Kreide gefressen und präsentiert im Wahlprogramm nicht ihre wahren Absichten.
