
(...) Sie haben in Ihrem Bauträgervertrag einer Klausel zugestimmt, die eine Schadloshaltung des Bauträgers bei einer bis zu 2%igen Abweichung der tatsächlichen von der geschuldeten Wohnfläche regelt. (...)
(...) Sie haben in Ihrem Bauträgervertrag einer Klausel zugestimmt, die eine Schadloshaltung des Bauträgers bei einer bis zu 2%igen Abweichung der tatsächlichen von der geschuldeten Wohnfläche regelt. (...)
(...) Eine rechtliche Beurteilung Ihres konkretes Falles können wir leider nicht vornehmen. (...)
(...) unabhängig von Entschädigungsmöglichkeiten aus
dem Vertragsrecht, eine Klärung des von Ihnen vorgebrachten Problems
ermöglichen. (...)
(...) Mein zusätzlicher Vorschlag wäre, dass Sie sich noch einmal mit einem Verbraucher- respektive Rechtsbeistand in Verbindung setzen, der vor allem auf Baurecht oder Mietrecht spezialisiert ist. (...)
(...) Daher begrüße ich jeden Vorschlag, der die Vertragspartner animiert, am Ende der Bauphase die Wohnfläche zu überprüfen, um späteren ungeahnten Überraschungen und Enttäuschungen zu begegnen (...)
(...) Ich kann Ihnen daher nur raten, sich rechtlichen Beistand zu holen und/oder sich an die o.g. Kontakte (...)