
Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurde am 16. November im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten.
Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurde am 16. November im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten.
In den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz ging es um verschiedene Zulagen, so auch fünf Zulagen aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums, zu denen auch die Feuerwehrdienstzulage zählt. Die Abgeordneten konnten sich bei diesen fünf Zulagen jedoch nicht auf die Einbeziehung von Pensionären einigen.
Dabei ging es um verschiedene Zulagen, fünf davon aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums. Dazu zählt auch die Feuerwehrdienstzulage. Zu einer Einigung bei diesen fünf Zulagen kam es unter den Abgeordneten aber nicht.
Die Tarifabschlüsse gelten nur für die Tarifbeschäftigten, nicht für Beamte, Anwärter und Pensionäre.
Die Beamtenversorgung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMI wenden.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.