Antwort 26.02.2025 von Tonka Wojahn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Trotz falscher Auslieferung laut BVerfG gibt es keinen Rahmen für Sanktionen. So etwas darf allerdings auf keinen Fall erneut geschehen.
Trotz falscher Auslieferung laut BVerfG gibt es keinen Rahmen für Sanktionen. So etwas darf allerdings auf keinen Fall erneut geschehen.

ich würde eine Petition an den Landtag NRW empfehlen.