
  Antwort ausstehend von Joachim Paul   AfD





Insgesamt ist dies aber ein Thema, mit dem sich die Hochschulpolitiker*innen und dann auch die Gremien der Hochschul-Selbstverwaltung im Detail auseinandersetzen, um in den entsprechenden Gremien an konkreten Verbesserungen zu arbeiten

Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass Straftaten wie Vergewaltigung und schwere sexualisierte Gewalt nicht der Verjährung unterliegen sollten. So haben Opfer auch Jahre oder Jahrzehnte nach der Tat noch die Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erfahren und Täter zur Verantwortung zu ziehen.