Frage von Margarete P. • 22.03.2025

Antwort von Dietmar Bartsch Die Linke • 24.03.2025
Das beruht auf einer von allen EU-Mitgliedstaaten einvernehmlich getroffenen Entscheidung.
Das beruht auf einer von allen EU-Mitgliedstaaten einvernehmlich getroffenen Entscheidung.
Ich halte es für vollkommen gerechtfertigt, den außergewöhnlichen Beitrag, den Deutschland leistet, auch entsprechend zu benennen.
Alle Informationen, die auch mir vorliegen, finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lieferungen-ukraine-2054514
Trotz des brutalen Angriffskrieges Putins auf die Ukraine dürfen wir das Ziel Frieden nicht aufgeben.
Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.